Personalausweis ändern lassen
Leistungsbeschreibung
Ihre Angabe:
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
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Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
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Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
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Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass der alte Personalausweis ungültig wird. Sofern Sie kein Passdokument mit den aktuellen Daten besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Der Antrag ist auch bei einem Bürgeramt in jeder anderen Gemeinde oder Stadt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Änderung der Anschrift benötigen Sie keinen neuen Personalausweis, es ist lediglich die neue Anschrift im Chip des Ausweises zu speichern und das Datenfeld auf der Personalausweis-Rückseite mit der neuen Anschrift zu überkleben. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch Sie den Aufkleber mit der neuen Anschrift nach Hause geschickt bekommen und der Gang auf das Bürgeramt entfallen kann.
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Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: 46,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlNeuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 JahrenGebühr: 27,60 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenNeuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 JahrenGebühr: 13,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger BehördeGebühr: 30,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenAusstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 43,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenZuschlag für Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandGebühr: 6,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.Gebühr: 15,00 €Vorkasse: Jahttps://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichenGebühr bei Versand an Ihre WohnadresseVorkasse: NeinDie Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde, zum Beispiel beim Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

