Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist unter bestimmten Bedingungen in Rheinland-Pfalz möglich. Die landesweite 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz ist aktuell der relevante Anzeigewert, so dass es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben kann. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck in der gewünschten Region beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.
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Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
