Neue Einsatzfahrzeuge für den Kommunalen Vollzugsdienst


VG MONSHEIM – Mit der Beschaffung neuer Einsatzfahrzeuge für den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) will die Verbandsgemeinde Monsheim die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen und zukünftig mehr Präsenz in den Ortsgemeinden zeigen. „Das dient der Prävention und entspricht dem vielfach geäußerten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger“, betont Bürgermeister Ralph Bothe. Die beiden Fahrzeuge vom Typ VW T-Cross sind zudem nach einem normgerechten Farbkonzept beklebt und erfüllen damit bereits heute die Anforderungen des zukünftigen rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Sie sollen später zusätzlich mit BOS-Funk ausgestattet werden, um im Einsatzfall besser mit Feuerwehr und Polizei kommunizieren zu können.
Der KVD ist in Rheinland-Pfalz für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie Ruhestörungen, Belästigungen der Allgemeinheit, Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen wie beispielsweise der Feld- und Wegesatzung, der Straßenreinigungssatzung oder der Gefahrenabwehrverordnung.
Neben allgemein bekannten Aufgaben, wie der Überwachung des ruhenden Verkehrs, ist der KVD aber zum Beispiel auch für die Kontrolle der Preisauszeichnungspflicht, die Einhaltung des Gaststättenrechts und des Jugendschutzgesetzes oder die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig. Bei Wohnungs- und Hausdurchsuchungen oder sonstigen Ermittlungstätigkeiten anderer Behörden leisten die Kommunalen Vollzugsbediensteten Amtshilfe und unterstützen die Ordnungsbehörde in Obdachlosenangelegenheiten, bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden oder in gewerberechtlichen Angelegenheiten.
Immer häufiger werden auch Umweltdelikte, wie illegale Müllablagerungen, Gewässer- und Bodenverunreinigungen oder Verstöße gegen das Naturschutz- und Artenschutzrecht verfolgt. Schließlich kümmern sich die Mitarbeiter um Fundtiere und herrenlose Tiere sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Die landeseinheitliche Ausbildung für den kommunalen Vollzugsdienst findet an der Landespolizeischule Hahn statt. Gelehrt wird hier u. a. Allgemeines Verwaltungs-, Polizei- und Ordnungsrecht, Straf- und Verkehrsrecht, öffentliches Dienstrecht und Psychologie sowie Einsatz- und Situationstraining. Kommunale Vollzugsbedienstete sind befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen mit Zwang, d. h. auch unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Vollzugsdienste in besonders eilbedürftigen Fällen auch Blaulicht und Einsatzhorn verwenden können, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung jetzt eine Neuregelung auf den Weg gebracht.
"Auch sie können im Zuge der alltäglichen Aufgabenbewältigung mit Einsatzlagen konfrontiert sein, in denen höchste Eile geboten ist. [...] Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wollen wir die Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen", sagte Innenminister Michael Ebling. Die Änderung sei auf den Weg gebracht, ihre Umsetzung werde aber unter Einbeziehung aller beteiligten Akteure voraussichtlich noch bis Ende des Jahres dauern. Mit der nun angestoßenen Novelle folge das Land einem lang gehegten Wunsch der Kommunen. "Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden", so Ebling.
Die neuen Einsatzfahrzeuge der Verbandsgemeinde Monsheim sind bereits für die Ausstattung mit Sondersignalen vorbereitet. „Wir werden diese Möglichkeit nutzen, um den Eigenschutz unserer Mitarbeiter und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unserer Befugnisse weiter zu verbessern,“ unterstreicht Ralph Bothe, „dazu gehört auch eine noch engere Zusammenarbeit mit der Feuerwehr im Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz“.

Bild: Übergabe der neuen Einsatzfahrzeuge durch VG-Bürgermeister Ralph Bothe (m.) an die Vollzugsbediensteten Andreas Eckel (l.) und Falko Göpfert.