Landtagswahl 2026


Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die Wahllokale haben an diesem Tag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Stimmberechtigt bei Wahlen zum Landtag sowie bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind gem. § 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Abstimmung oder der Unterzeichnung, im Eintragungsverfahren bei Volksbegehren spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist,

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 
  2. seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten, 
  3. nicht nach § 3 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

 

Das Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Monsheim für die Landtagswahl ist ab Montag, 23. Februar 2026 bis einschließlich Freitag, 20. März 2026 zu folgenden regulären Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Montag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag, 20. März 2026 zusätzlich bis 15:00 Uhr

Die Beantragung kann hierbei folgendermaßen erfolgen:

  1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  2. online, über den Dienst „Oliwa“, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code (möglich ab 20. Februar 2026 bzw. nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung),
  3. online, über den Dienst „Oliwa“, unter https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=044
  4. per Fax an 06243 180966 oder
  5. durch eine einfache E-Mail an wahlen@vg-monsheim.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei persönlicher Beantragung bitte Wahlbenachrichtigung und/oder gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen!

Bei der Beantragung per E-Mail geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wahlbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an.

Die Online-Beantragung über den Dienst Oliwa ist ab 20. Februar 2026 bzw. ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Hierzu ist die Angabe der Wählerverzeichnisnummer verpflichtend.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeinde Monsheim schicken oder unmittelbar in den Briefkasten der Verbandsgemeinde, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, einwerfen.

Bitte versenden Sie den Wahlbrief möglichst frühzeitig! Die Wahlbriefe können auch am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal (Angabe siehe links oben im Wahlbrief) persönlich abgegeben werden.

Downloads

Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Monsheim über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.