einkorn-586749_1920.jpg

Klimaschutz

Klimaschutz

Die Verbandsgemeinde Monsheim ist laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Die Erstellung des Wärmeplans erfolgte von Juni 2024 bis Juni 2025 durch das beauftragte Büro Hansa Luftbild Mobile Mapping sowie K2I2 Kompetenzzentrum für Klimawandel- & Infrastrukturmanagement e.U.

Der Entwurf des Wärmeplans ist nach § 13 Abs. 4 WPG für die Dauer eines Monats, mindestens für die Dauer von 30 Tagen offenzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der kommunale Wärmeplan liegt in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 23.09.2025 bei der Verbandsgemeinde Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, in der Abteilung Bauen und Umwelt zur öffentlichen Einsichtnahme aus und zwar zu folgenden Dienststunden:

  • Montag                        08:15 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Dienstag                      08:15 – 12:00 Uhr
  • Mittwoch                      08:15 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag                 08:15 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Freitag                         08:15 – 12:00 Uhr

Die Einsichtnahme erfolgt unter Terminvereinbarung mit der Abteilung Bauen und Umwelt, Frau Baade unter Telefon 06243-1809-58 oder Frau Müller unter Telefon 06243-1809-47.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über den kommunalen Wärmeplan informieren und dazu äußern.

Ergänzend dazu steht während der Zeit der Auslegung der kommunale Wärmeplan auf der Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim unter https://www.vg-monsheim.de/verwaltung/klimaschutz/ zur Einsichtnahme zur Verfügung: "Kommunaler Wärmeplan für die Verbandsgemeinde Monsheim"

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an kathrin.baade@vg-monsheim.de oder schriftlich eingereicht werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um ein öffentliches Verfahren handelt und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) Art. 6 Abs. 1. e) werden personenbezogene Daten von Bürger:innen wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Verbandsgemeinderats anonymisiert aufgeführt. Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeinde Monsheim verwiesen.